Rechtliches

Gesetzliche Gewährleistung

Offizieller EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Zum Vergrößern auf das Bild tippen. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Ergänzende Hinweise

Die obenstehende Abbildung ist die harmonisierte Mitteilung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Die folgenden Hinweise sind nicht Teil dieser Mitteilung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie (Kennzeichnung „GARAN“) wird auf dieser Website für keine Ware ausgewiesen.

Über diese Website werden keine Kaufverträge geschlossen. Angebote werden über eGun abgewickelt; maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen eGun-Angebot.